Sicherlich ist es schon vielen erfahrenen, aber auch gelegentlichen Reisenden passiert, dass ihr Flug verspätet oder sogar gestrichen wurde. Wenn dadurch Ihre Urlaubspläne oder ein wichtiges Geschäftstreffen ruiniert sind, möchten Sie für die Komplikationen zumindest eine Entschädigung erhalten. Wann haben Sie Anspruch darauf? Und wie beantragt man eine Entschädigung?
Das Grundprinzip ist, dass jede Fluggesellschaft ihre Bedingungen und die Höhe der Entschädigung etwas anders festlegt. Wenn also etwas schiefgeht und das Flugzeug erst einige Stunden später oder gar nicht abhebt, ist die einfachste Lösung, die Website der jeweiligen Fluggesellschaft zu besuchen und sich zu den Informationen über Entschädigungen durchzuklicken.
Wann kann ich eine Entschädigung beantragen?
Das Europäische Parlament hat im Jahr 2004 eine Verordnung erlassen, die Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Flugverspätungen oder Annullierungen festlegt. Diese Verordnung legt mehrere gemeinsame Bedingungen für Fluggesellschaften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union fest.
Der Beförderer ist verpflichtet, den Fluggast entweder mindestens zwei Wochen im Voraus oder mindestens eine Woche vor Abflug über einen gestrichenen Flug zu informieren und ihm gleichzeitig eine Alternative anzubieten. Geschieht dies nicht, sollte die Fluggesellschaft eine Entschädigung leisten. In welcher Form dies geschieht, hängt jedoch von der jeweiligen Gesellschaft ab. Überall gibt es Ausnahmen, und auch das Fliegen ist davon nicht ausgenommen. Es gibt keine Entschädigung, wenn der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände gestrichen wurde, die niemand verhindern konnte, wie zum Beispiel schlechtes Wetter, Unruhen und Streiks oder auch ein Vogelschlag.
| Verspätung | Entschädigung |
| 2 oder mehr Stunden bis 1500 km | bis zu 250 Euro |
| 3 oder mehr Stunden bis 3500 km | bis zu 400 Euro |
| 5 oder mehr Stunden bei Flügen über 3500 km | bis zu 600 Euro |
Es kommt relativ häufig vor, dass man einen Anschlussflug verpasst. Wenn beide Flüge bei derselben Fluggesellschaft gebucht sind, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Falls Sie jeden Flug mit einer anderen Gesellschaft absolvieren, besteht wahrscheinlich kein Anspruch auf Entschädigung. Ebenso werden Sie wahrscheinlich keine Rückerstattung erhalten, wenn Sie nicht über die offiziellen Websites der Fluggesellschaften buchen, sondern über Suchmaschinen wie Pelikan.cz, Kiwi.cz oder Letuška.

Wie beantragt man eine Entschädigung?
Komplikationen auf Reisen gehören zu den unangenehmsten Dingen, und das Beantragen einer Entschädigung gehört wohl auch nicht zu den Erlebnissen, die man sich auf Reisen wünscht. Es hängt immer von der Fluggesellschaft ab, mit der Sie fliegen wollten, welche internen Regeln sie hat und wie sie mit den aufgetretenen Problemen umgeht.
Bei der Gesellschaft Czech Airlines haben Sie bei einer Verspätung Anspruch auf Verpflegung, ein Hotel und eine Rückerstattung des Flugpreises, wenn das Ziel Ihrer Reise nicht mehr erreicht werden konnte. Und wenn sich der Flug um fünf Stunden verspätet, sollte der Passagier den Flugpreis zurückerhalten und bei nächster Gelegenheit einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort. Die Fluggesellschaft bietet denjenigen, deren Flug komplett gestrichen wurde, entweder eine Entschädigung in Form eines Gutscheins oder eine Überweisung auf das Konto an. Der Wert hängt wiederum von der Flugdistanz ab. Auf der Website finden Sie ein Formular, über das Sie die Rückerstattung beantragen können.
Bei British Airways sind die Bedingungen gleich. Der Passagier kann erneut ein Online-Formular verwenden oder einen schriftlichen Antrag senden, in dem er persönliche Daten und Details zum konkreten Flug angibt.
Bei der Gesellschaft Lufthansa besteht die Möglichkeit, eine Rückerstattung für einen gestrichenen Flug online direkt in Ihrem Konto zu beantragen. Die meisten Fluggesellschaften haben auf ihrer Website einfache und übersichtliche Links zu allen Informationen bezüglich verspäteter oder gestrichener Flüge.
Und Sie? Wie haben Sie Reklamationen bei Ihren verspäteten oder gestrichenen Flügen gelöst? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentaren!
Bildquelle: pixabay.com